Prüfung von Systemen aus Medizinprodukten gemäß Artikel 22 MDR
Vor Ort oder in unserem akkreditierten Prüflabor
Wir übernehmen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Kombinationen aus Medizinprodukten die erforderlichen Prüfungen, damit Kompatibilität und Sicherheit der erstellten Systeme gewährleistet sind.
Kliniken werden zu Herstellern oder Inverkehrbringern von Medizinprodukten
Kaum ein Medizinprodukt ist wirklich „stand-alone“ im Einsatz. Insbesondere in Kliniken ist es gängige Praxis durch Kombination von Geräten verschiedener Hersteller neue ME Systeme zu erstellen. Das können z.B. Gerätewagen bestehend aus Bildschirm, Endoskop, Lichtquelle, Insufflator, Ultraschall und Drucker sein, wie sie u.a. in Notaufnahmen als Behandlungseinheit zum Einsatz kommen. Ist das geschehen, gilt die Klinik als Hersteller oder Inverkehrbringer des Systems, was gemäß Artikel 22 MDR verpflichtet, den fehlerfreien und sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Nachweis fester Bestandteil des Risikomanagements
Hersteller haben im Rahmen ihres Risikomanagements verbindlich zu erklären, dass die systematische Verwendung verschiedener Medizinprodukte im Einklang mit den ursprünglichen Zweckbestimmungen der einzelnen Produkte steht, und dass die Kompatibilität durch Verifizierung und Validierung nachgewiesen ist. Eine entsprechende Dokumentation im Risikomanagement hat z.B. in Form von Testreports zu erfolgen, was KEYMKR für Hersteller von Systemen MDR-konform übernimmt.
Prüfnormen
IEC / DIN EN 60601-1
Medizinische elektrische Geräte – Teil 1: Allgemeine Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale
IEC / DIN EN 60601-2-10
Medizinische elektrische Geräte - Teil 2-10: Besondere Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale von Geräten zur Stimulation von Nerven und Muskeln
ISO / DIN EN 11197
Sicherheitsprüfungen für Medizinische Versorgungunseinheiten (MVE), als Erweiterung der Basisnorm IEC 60601-1 abgestimmt auf die besonderen Anforderungen der MVE
IEC / DIN EN 61010-1
Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
IEC / DIN EN 61010-2-101
Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte –Teil 2-101: Besondere Anforderungen an In-vitro-Diagnostik (IVD)-Medizingeräte
Was ist dein Prüfanspruch?
Wir prüfen auch individuell nach deinen Vorgaben. Z. B.:
- Engineering-Tests parallel zur Entwicklung
- Teiltests nach Norm, auch einzelne clauses
- Vollständige Normtests
- Komplette Produktverifizierung unter Nutzung weiterer Labore
Wie können wir helfen?
Wir verfügen über die notwendige Expertise und jahrelange Erfahrung für gelungene Entwicklungen von Medizinprodukten.